Seit dem 01.04.2021 haben Bewerber um einen PKW-Führerschein die Möglichkeit, die Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug zu absolvieren, ohne dass später eine Beschränkung des Fahrens von ausschliesslich Automatik-Fahrzeugen im Führerschein enthalten ist. Es wird nur eine
nationale Kennziffer „B197“ eingetragen, die im Inland im Wesentlichen zu Evaluationszwecken dient und im Ausland völlig ohne Belang ist.
Voraussetzungen:
Fahrschulhandy 0172/6851945
Fax 06052/928336
e-Mail fahrschule-huth@web.de
Zukünftig wird es immer weniger Schaltfahrzeuge geben. Alle Elektro- und Hybridfahrzeuge sind mit Automatik ausgestattet.
Dieser Entwicklung trägt der Gesetzgeber mit B197 Rechnung. Die nationale Schlüsselzahl ist im Ausland ohne Belang.
Trotzdem musst du das Fahren mit dem Schaltfahrzeug so gut beherrschen, dass der Fahrlehrer dir nach einer kurzen Testfahrt eine Bestätigung darüber ausstellt. Es könnte deshalb sein, dass mehr als 10 Übungsstunden auf dem Schaltfahrzeug erforderlich sind.
Hier geht die Tour weiter: