Neu: 125er fahren mit dem PKW-Führerschein (B196)

Möchtest du kleine Motorräder fahren, ohne extra eine Prüfung zu machen?


Seit 2020 gibt es die Möglichkeit, den Führerschein der Klasse B ohne Prüfung auf die Berechtigung zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 (125er) zu erweitern.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B
  • Fahrerschulung in der Fahrschule
  • Bescheinigung über erfolgreichen Abschluss durch die Fahrschule

Inhalte der Fahrerschulung (Mindestunterricht):
  • 4 Theorie-Lektionen a 90 min
  • 10 Fahrstunden a 45 min (mit Ausbildung auf Landstrassen und Autobahnen)

Bescheinigung:
Die Fahrschule stellt die Bescheinigung aus, wenn der Fahrlehrer davon überzeugt ist, dass der Fahrschüler das Kraftrad sicher bewegen kann.
=> Es kann deshalb erforderlich sein, dass weitere Fahrstunden absolviert werden und der kalkulierte Führerscheinpreis steigt!

Die Bescheinigung muss innerhalb eines Jahres nach Ausstellung bei der Führerscheinstelle zwecks Eintragung vorgelegt werden.

Wichtig:
  • Der Eintrag im Führerschein stellt eine Erweiterung der Klasse B dar.
  • Es ist keine vollwertige Klasse A1 - deshalb gibt es nicht die Möglichkeit der Aufstiegsregelung zu A2.
  • Die Erweiterung gilt nur in Deutschland.

Interesse?
Sprich uns gerne an!

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Kontakt

Fahrschulhandy 0172/6851945
Fax 06052/928336
e-Mail fahrschule-huth@web.de

oli

Tipp von Oli

Überlege, ob es nicht Sinn machen könnte, gleich den grossen A-Führerschein zu erwerben!
Ab 24 Jahren darfst du auch grosse Maschinen fahren, wenn du eine Prüfung für den A-Führerschein machst.
Mit diesem dürftest du auch im Ausland fahren, mit B196 nicht.

Hier geht die Tour weiter: